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   VGH Hessen, 11.10.1982 - V TE 58/82   

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VGH Hessen, 11.10.1982 - V TE 58/82 (https://dejure.org/1982,3140)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.10.1982 - V TE 58/82 (https://dejure.org/1982,3140)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Oktober 1982 - V TE 58/82 (https://dejure.org/1982,3140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 901
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 30.10.1987 - VIII B 172/86
    Auch die Anregung eines bestimmten prozessualen Verhaltens, z. B. einer Klagerücknahme, liegt noch im Rahmen der richterlichen Aufklärungs- und Hinweispflicht, wenn erkennbar bleibt, daß der Richter seine Anregung oder Empfehlung vorbehaltlich neuer Erkenntnisse und neuen entscheidungserheblichen Vortrags ausgesprochen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. März 1971 VI B 64/70, BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527 [BFH 05.03.1971 - VI B 64/70]; in BFHE 144, 144, [BFH 04.07.1985 - V B 3/85] BStBl II 1985, 555 [BFH 04.07.1985 - V B 3/85]; Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs - VGH - Kassel vom 11. Oktober 1982 V TE 58/82, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 901).

    Anders ist es jedoch zu beurteilen, wenn eine auf die Klagerücknahme zielende Anfrage erkennen läßt, es sei dem Richter an einer Beendigung des Verfahrens um jeden Preis gelegen (BFHE 144, 144, 150 [BFH 04.07.1985 - V B 3/85], BStBl II 1985, 555 [BFH 04.07.1985 - V B 3/85]) oder wenn durch die Anfrage der unrichtige Eindruck vermittelt wird oder werden kann, daß die Klagerücknahme nach dem bisherigen Sach- und Streitstand die einzig sinnvolle prozessuale Handlung sei (vgl. VGH-Kassel in NJW 1983, 901 zur Anregung, die Hauptsache für erledigt zu erklären; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl., § 54 Anm. 11 b; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Zivilprozeßordnung, 45. Aufl., § 42 Anm. 2 B "Ratschlag"; a. A. Zöller / Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 15. Aufl., § 42 Rdnr. 26).

    3. Da der angefochtene Beschluß schon aus diesem Grunde aufzuheben ist, braucht der Senat nicht zu prüfen, ob ein Verfahrensfehler des FG darin zu sehen ist, daß es der Klägerin die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters nicht schon vor der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch bekanntgegeben hat (vgl. hierzu Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1968 2 BvR 599, 677/67, BVerfGE 24, 56 [BVerfG 25.06.1968 - 2 BvR 599/67]; BFH-Beschluß vom 31. Mai 1972 II B 34/71, BFHE 105, 337, BStBl II 1972, 576 [BFH 31.05.1972 - II B 34/71]; VGH-Kassel in NJW 1983, 901).

  • VGH Bayern, 09.07.2001 - 1 C 01.970

    Anwendung der Fünftelregelung bei der Streitwertfestsetzung für das

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  • VGH Hessen, 23.09.2013 - 1 E 1560/13

    Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO

    Die durch die Beschwerde verursachten Kosten sind Kosten des Rechtsstreits, in dem die Aussetzung des Verfahrens durch das Verwaltungsgericht erfolgt ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Oktober 1982 - V TE 58/82 - NJW 1983 S. 901 f.).
  • VGH Hessen, 29.03.1990 - 12 TE 258/90

    Zur Beiladung eines Ausländers im Prozeß des Ehegatten auf Erteilung der

    Denn jedenfalls wären darin eventuell liegende Verfahrensfehler, sofern und soweit der angegriffene Beschluß überhaupt auf ihnen beruhen könnte, zwischenzeitlich als behoben anzusehen, weil der Antragsteller im Beschwerdeverfahren ausreichend Gelegenheit hatte, dem Senat gegenüber ergänzend und erschöpfend vorzutragen und weil spätestens der Senat sein gesamtes Vorbringen zur Kenntnis genommen und erwogen hat (vgl. zur Heilung von Verfahrensmängeln im Beschwerdeverfahren Hess. VGH, 11.10.1982 -- V TE 58/82 -- NJW 1983, 901).
  • VGH Hessen, 14.12.1987 - 12 TP 3020/87

    Verwertung fremdsprachiger Unterlagen im PKH-Verfahren

    Denn Verfahrensmängel können im Beschwerdeverfahren geheilt werden (vgl. Hess. VGH. B. v. 11.10.1982, NJW 1983, 901), und eine solche Heilung hat der Senat - soweit erforderlich - herbeigeführt.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.1993 - 1 S 1498/93

    Beschwerde gegen abgelehnten Richterablehnungsantrag - Streitwertfestsetzung

    Auch die Anregung oder Empfehlung eines bestimmten prozessualen Verhaltens läßt sich - soweit erkennbar bleibt, daß das Gericht seine Rechtsauffassung vorbehaltlich neuer Erkenntnisse und neuen entscheidungserheblichen Vortrags gefaßt hat - mit der richterlichen Aufklärungs- und Hinweispflicht in der Regel vereinbaren (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 11.10.1982, NJW 1983, S. 901).
  • VGH Hessen, 30.03.1987 - 5 TE 1546/86

    BEFANGENHEIT; RICHTERABLEHNUNG

    Mit dem auf diesen Vorfall gestützten Ablehnungsgesuch hatte seinerzeit der Kläger in dem Beschwerdeverfahren V TE 58/82 bei dem beschließenden Senat Erfolg.
  • VG Halle, 30.04.2013 - 4 A 111/12

    Abwassergebührenerhebung; Festsetzung der Grundgebühren nach dem Zählermaßstab

    Einer erneuten Durchführung eines Widerspruchsverfahrens bedarf es in diesen Fällen nicht (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG 8 C 36.69 - BVerwGE 32, 243 ; OVG Münster, Urteil vom 8. März 1966 - II A 295/60 - DÖV 1966, 726 ; VGH Kassel, Beschluss vom 11. Oktober 1982 - V TE 58/82 - NJW 1983, 901 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.1996 - 7 A 12002/93
    Da der Kläger den vom Beklagten so bezeichneten Ausgangsbescheid für das Jahr 1991 rechtzeitig angefochten hatte, bleibt auch der ursprünglich nicht gesondert angegriffene Änderungsbescheid Gegenstand des Klageverfahrens; eine wesentliche Änderung des Streitgegenstandes liegt nicht vor (vgl. zur Zulässigkeit der Einbeziehung des Änderungsbescheides in die Klage: Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Auflage, § 79 Rdnr. 3 m.w.N.; Preusche, DVBl. 1992, 797, 801, DÖV 1990, 783/784), die Einbeziehung des Änderungsbescheides ist als Klageänderung zulässig (vgl. auch BayVGH, NVwZ 1983, 616; VGH Kassel, NJW 1983, 901, 902 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 27.10.1987 - 12 TE 2395/87

    Zur Frage der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Ein somit möglicherweise auch nach der schriftlichen Begründung der Nichtabhilfeentscheidung noch fortbestehender Verfahrensmangel könnte aber dadurch behoben worden sein, daß der Berichterstatter des beschließenden Senats die Begründung den Antragstellern und den übrigen Beteiligten des Hauptsacheverfahrens unter dem 9. Oktober 1987 im Wortlaut zur Kenntnis gebracht hat (vgl. zur Heilung von Verfahrensmängeln im Beschwerdeverfahren Hess.VGH, B. v. 11. Oktober 1982, NJW 1983, 901).
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